Am 25.Mai 2018 traten die neuen Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BdsG) in Kraft.
Was bedeutet „Datenschutz“?
Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung). Geschützt werden also nicht Daten, sondern die Freiheit der Menschen, selbst zu entscheiden, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.
Wer muss den Datenschutz beachten?
Sowohl öffentliche (Behörden usw.) als auch nicht-öffentliche (AG, GmbH, Vereine) Stellen müssen personenbezogene Daten schützen. Für sie gelten die §§27 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wessen Daten werden geschützt?
Der Datenschutz umfasst ausschließlich natürliche Personen. Daten juristischer Personen (z. Bsp. staatliche Stellen, GmbH, AG, eingetragener Verein) werden nicht geschützt. Daten Verstorbener fallen nicht in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts, werden aber durch das so genannte postmortale Persönlichkeitsrecht ebenfalls geschützt.
Was können wir für Sie tun?
Wir haben einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten und können Ihnen helfen:
- die Daten aktuell zu halten,
- Formulare anzupassen,
- Richtlinien und Gesetze einzuhalten.
Ebenso aktualisieren wir regelmässig Ihre Dokumente und Vorlagen nach den neuesten Richtlinien.
Ansprechpartner:
Dr. Bernhard Rzehorz
Bernhard.Rzehorz@BizzAkademie.de
Interview zum Thema Datenschutz
Ihr Ansprechpartner
Dr. Bernhard Rzehorz
Email: Bernhard.Rzehorz@BizzAkademie.de